INFORMATIONEN ÜBER POLEN

UND UNSERE TIPS

 

Neue Regeln über finanziellen Mitteln für die Reisenden nach Polen

 

Laut der Anordnung des Innenministers Polens vom 17.Juli 1998, seit 01.Januar 1999 neue Regeln für die Ausländer, die nach Polen reisen, gelten.

Die Höhe den finanziellen Mitteln für die Einreise und Aufenthalt in Polen wird wie unten beschrieben, bestimmt:

Personen ab dem 16. Lebensjahr müssen 100 Zloty für jeden Tag ihres Aufenthaltes haben, nicht weniger jedoch als 500 Zloty

Personen bis zum 16. Lebensjahr - 50 Zloty für jeden Tag, nicht weniger als 300 Zloty

Für die Mitglieder der Touristischen Gruppen, Jugend Ferienlagern, Trainingslagern oder für die Personen, deren Aufenthaltskosten im Voraus bezahlt worden sind, oder für die Besucher - Patienten der Kur Anstalten - 20 Zloty für jeden Tag, nicht weniger als 100 Zloty.

Die Summe den finanziellen Mitteln bei den Aufenthalten, die 3 Tagen nicht Überschreiten:

Ab dem 16. Lebensjahr - 300 Zloty

Bis zum 16. Lebensjahr - 150 Zloty

Bei Transitreisen:

Ab dem 16. Lebensjahr - 200 Zloty

Bis zum 16. Lebensjahr - 100 Zloty

Die einreisenden Ausländer müssen den Zollbeamten ihren finanziellen Mitteln dokumentieren durch anzeigen:

 

Befreit von diesen Regelungen sind diejenigen Ausländer, deren Einreisen in Zusammenhang mit internationalen Verträgen, Verträgen über kleiner Grenzbewegung stattfinden, oder diejenigen, die ein Visum mit Arbeitserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis besitzen.

 

ALLGEMEINE TIPS & ADRESSEN

 

Angeln

Man braucht eine Lizenz, die bei der Orbis - Stellen zu kaufen sind

 

Ärzte

Ohne für das Ausland abgeschlossener Versicherung, Ärztliche Hilfe muss bar bezahlt werden. Erste Hilfe bekommt man kostenlos.

 

Auto

Bei der Einreise sind Führerschein und Grüne Versicherungskarte notwendig.

Höchstgeschwindigkeit

Alkoholgenuß ist verboten. Zulässige Höchstgrenze beträgt 0,2 %°

 

Bahn

Mit Expreßzügen und Euro-Citys geht es schneller als mit dem Auto

Mit dem Polrailpaß man kann so oft fahren, wie man will. Preise vom 85 bis ca 180 DM. Zeitraum für 8 oder für 15 Tagen. Zu erhalten bei den Polorbis Büros in Köln, Hamburg, Berlin, München und Wien.

 

Banken und Währung

Landeswährung ist Zloty. Bargeld man kann in jeder Bank oder noch unkomplizierter und günstiger in Geldwechselstuben sog. Kantor umtauschen. Eurocheques werden angenommen, Kreditkarten wie Visa, Eurocard und American Express werden in Hotels, Restaurants und in immer mehr Geschäften akzeptiert. Den Verlust muß man bei PolCard Ltd., melden - Tel. 022-274513.

 

Deutsche Botschaft

  • Warszawa, ul. Dabrowiecka 30, Tel. 022-6173011, Fax 6173582

    Generalkonsulat

    Gdansk (Danzig), Al. Zwyciestwa 23, Tel. 058-414366, Fax 412245

    Krakow (Krakau), ul. Stolarska 7. Tel. 012-218473, Fax 217628

    Szczecin (Stettin), ul. Królowej Korony Polskiej 31, Tel. 091-225212, Fax 225133

    Wroclaw (Breslau), ul. Podwale 76, Tel. 071-3424122, Fax 3424114

    Vizekonsulat

    Opole (Oppeln), ul. Strzelców Bytomskich 11, Tel. 077-542184, Fax 531963

     

    Fahrrad

    Hotels und Pensionen bieten Fahrräder an, sicherer ist aber das eigene Rad mitnehmen.

     

    Jagen

    Jagden können nur über Reisebüros organisiert werden, die mit

    Animex - Warszawa, ul. Chałubinskiego, Tel. 022-301617 oder

    Lowex - Warszawa, ul. Nowy Åšwiat 35, Tel. 022-262051, zusammenarbeiten

     

    Kuren

    Polen verfügt über 40 Kurorte, vor allem im Süden, in den Karpaten und Sudeten (Indikationen: Rheuma, Kreislauf-, Stoffwechsel -, Hautkrankheiten und Erkrankungen der Atemwege)

    Auskunft: Uzdrowiska Polskie, Warszawa 02-729, ul. Rolna 179, Tel. 022-433460

     

    Paß - Visum

    Für einen touristischen Aufenthalt bis zur 3 Monaten genügt der Reisepaß. Bei längeren Aufenthalten ist ein Visum erforderlich und der Paß muß mindestens sechs Monate gültig sein.

     

    Tiere

    Tiere müssen 3 Wochen vor der Einreise gegen Tollwut geimpft sein, im Impfpaß ist eine Gesundheitsbescheinigung vom Arzt erforderlich.

     

    Zoll

    Ausländische Währung man darf in unbegrenzter Höhe einführen.

    Zollfrei sind Geschenke bis zum Gegenwert von 200 $.

    Die Ausfuhr von, vor den 09.Mai 1945 hergestellten, Antiquitäten bedarf einer Genehmigung des Kultusministeriums.

    In die Bundesrepublik man darf pro Person: 1 Stange Zigaretten und 1 Liter Alkohol einführen.

     

    Warnungen!

     


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